Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern schriftlich oder persönlich im Februar nach dem Zwischenzeugnistermin der Haupt- bzw. Mittelschule (jedoch nicht in den Faschingsferien) mit folgenden Unterlagen:
Im Juli müssen folgende Unterlagen nachgereicht werden:
finden Sie hier.
Eine Aufnahme erfolgt mit beendigter Vollzeitschulpflicht.
Schulgeld fällt nicht an. Es besteht Lernmittelfreiheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Für Materialverbrauch im fachpraktischen Unterricht, Kopiergeld und die Haftpflichtversicherung ist eine jährliche Kostenbeteiligung von
€ 180,00 in der 10 Klasse (fällig im Mai, nach erfolgter Zusage)
€ 120,00 in der 11. Klasse
€ 120,00 in der 12. Klasse
zu entrichten.
Für Lehrfahrten muss mit Kosten im Rahmen von ca. 50,00 € gerechnet werden.
Für die notwendige Berufskleidung und Fachliteratur müssen Kosten von ca. 70 - 120 €eingeplant werden.
In der 10. Jahrgangsstufe werden die Fahrtkosten in der Regel auf Antrag erstattet. Im Zweifelsfall und bei Fragen zur Fahrtkostenübernahme wenden Sie sich bitte vor der Schulanmeldung im Februar an die zuständige Stelle für die Schülerbeförderung (z. B. Landratsamt Dingolfing, Landratsamt Kelheim).
Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) kann beantragt werden, auch wenn der Schüler bei den Eltern wohnt.
Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Nach dem erfolgreichen Besuch des 1. und/oder 2. Ausbildungsjahres ist der Wechsel in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis unter voller Anrechnung der Ausbildungszeit möglich. Dies ist immer notwendig, wenn der Berufsabschluss Hauswirtschafter/in im ländlichen Bereich angestrebt wird.
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